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agoplan
Treuhand, Steuer- und Unternehmensberatung
Lörzigen 22, 6143 Ohmstal Tel 041 980 43 31 Fax 041 980 08 02 Web www.agoplan.ch Mail agoplan@agoplan.ch CHE-103.814.005 MWST
Revisionen
Ordentliche Revision Eingeschränkte Revision Gründungsprüfung Kapitalerhöhungsprüfung Kapitalherabsetzungsprüfung Sonderprüfung Prüfungen auf Grund des Fusionsgesetzes Prüfung von Stiftungen Prüfung von Vorsorgestiftungen
agoplan: RAG Nr. 501785 Katharina Eva Berger: RAG Nr. 103757
Per 1. Januar 2008 trat das neue revidierte Obligationenrecht mit dem neuen Gesellschaftsrecht in Kraft. Damit auch das neue Revisionsaufsichtsgesetz (RAG). Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch staatlich registrierte Revisoren und Revisionsunternehmen gesetzliche Revisionen durchführen.  Revisionen sind gesellschaftsneutral geregelt. Ordentliche Revisionen müssen durch Revisionsexperten durchgeführt werden, falls die Gesellschaft zwei Grössenkriterien in zwei Folgejahren (Bilanzsumme über 20 Mio. CHF, Umsatz über 40 Mio. CHF oder im Jahresmittel mehr als 250 Vollzeitstellen) überstiegen hat. Ordentliche Revisionen sind auch für spezialgesetzliche Revisionen (Gründung, Kapitalherabsetzung, Prüfung der Konzernrechnung usw.) notwendig, sofern obige Grenzwerte überschritten werden. Publikumsgesellschaften müssen immer ordentlich geprüft werden. Bis zu den oben erwähnten Grenzen (20/40/250) müssen die eingeschränkten Revisionen durch registrierte Revisoren oder Revisionsexperten durchgeführt werden. Wie bis anhin müssen die Revisoren und Revisionsexperten unabhängig sein. Bei Unternehmen von unter 10 Vollzeitmitarbeitern ist ein sogenanntes Opting-Out möglich. d.h. wenn sämtliche Aktionäre bzw. Anteilsinhaber zustimmen, kann die Gesellschaft auf die eingeschränkte Revision verzichten. Dies gilt aber nur, wenn auch die Statuten entsprechend keine Revisionsstelle enthalten. Der Antrag auf Opting-Out kann bis zur Generalversammlung durchgeführt werden. Ist die Revision in den Statuten erwähnt, muss mittels öffentlicher Beurkundung eine Statutenänderung vorgenommen werden. Die agoplan Treuhand-, Steuer- und Unternehmensberatung AG ist unter der Registernummer 501785 im Revisionsaufsichtsregister als Revisionsexpertin definitiv zugelassen. Unsere Geschäftsführerin Frau Katharina Eva Berger-Ryter ist unter der Registernummer 103757 im Revisionsaufsichtsregister als Revisionsexpertin definitiv zugelassen.